Abkommen vom 16. Februar 1923 zwischen der Schweiz und Belgien zur Regelung der Stellung der Schweizer im Belgischen Kongo
0.142.111.722?[*]?
(Stand am 10. Juni 1997)
0.142.111.722
ÜbersetzungDer Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.
Abkommen zwischen der Schweiz und Belgien zur Regelung der Stellung der Schweizer im Belgischen Kongo
Abgeschlossen am 16. Februar 1923
Ratifikationsurkunden ausgetauscht am 20. September 1923
In Kraft getreten am 20. September 1923
Der Schweizerische Bundesrat und Seine Majestät der König der Belgier,
nachdem sie übereingekommen sind, die Stellung der schweizerischen
Staatsangehörigen im Belgischen Kongo zu regeln und sie auf dem Gebiete dieser Kolonie in den Besitz der gleichen Rechte zu setzen, welche denjenigen Staaten gewährt sind, die am 10. September 1919 in Saint-Germain-en-Laye eine
Übereinkunft abgeschlossen haben, durch welche die Berliner Generalakte vom
26. Februar 1885 und die Brüsseler Generalakte und Erklärung vom 2. Juli 1890 revidiert wurden, haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Es folgen die Namen der Bevollmächtigten)