Die vertragschliessenden Teile sind mit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen den beiden Staaten gemäss dem Völkerrecht einverstanden. Sie kommen überein, dass die diplomatischen Vertreter, die jeder von ihnen beim andern beglaubigen kann, sowie deren Missionspersonal, das aus nicht mehr als zehn Personen bestehen soll, auf dem Gebiete des andern Teils sich der Ehren, Vorrechte und Immunitäten erfreuen soll, wie sie das Völkerrecht vorsieht.
Abkommen vom 17. Februar 1928 zwischen der Schweiz und Afghanistan (mit Schlussprotokoll)
0.142.111.141
[*]AS AS (Stand am 10. Juni 1997)
0.142.111.141
ÜbersetzungDer Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.
Abkommen zwischen der Schweiz und Afghanistan
Abgeschlossen am 17. Februar 1928
Ratifikationsurkunden ausgetauscht am 20. April 1928
In Kraft getreten am 20. April 1928
Der Schweizerische Bundesrat
und
Seine Majestät der König von Afghanistan,
geleitet von dem Wunsche, die freundschaftlichen Beziehungen und den Handelsverkehr zwischen der Schweiz und Afghanistan zu festigen und zu fördern,
haben beschlossen, zu diesem Zwecke ein Abkommen zu treffen, und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
die, nach gegenseitiger Mitteilung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten, folgende Bestimmungen vereinbart haben:
In Gewärtigung des Abschlusses endgültiger Niederlassungs‑ und Handelsverträge erfahren die Angehörigen und die Waren eines jeden der vertragschliessenden Teile auf dem Gebiete des andern unter Vorbehalt der geltenden Gesetze und Verordnungen alle Erleichterungen, und die den vertragschliessenden Teilen angehörenden Handelsleute können ihren Handel frei ausüben.
Das gegenwärtige in französischer und persischer Sprache abgefasste Abkommen soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen innerhalb von drei Monaten nach Vollziehung der Unterschrift zu Paris ausgetauscht werden.Das Abkommen gilt für unbestimmte Zeit. Jeder der vertragschliessenden Teile behält sich indessen vor, es auf sechs Monate zu kündigen.